Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für jeden Vertrag über den Verkauf von Waren der Schraner Polska sp.z o.o.
1. Definitionen:
1.1. Verkäufer – Schraner Polska sp.z o.o. mit Sitz in Łęczyca, KRS 254504. Der Begriff Verkäufer bezieht sich sowohl auf Kauf- als auch auf Lieferverträge oder andere Verträge (einschließlich unbenannter) ähnlicher Art.
1.2. Käufer – eine Person (eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht), die mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag, einen Liefervertrag oder einen anderen Vertrag (einschließlich unbenannter) ähnlicher Art abschließt.
1.3. Bestellung – eine schriftliche oder elektronische (E-Mail, Fax usw.) Erklärung des Käufers, die den Willen zum Abschluss des Vertrags zum Ausdruck bringt und seine wesentlichen Bestimmungen angibt.
1.4. Vertrag – umfasst eine schriftliche oder elektronische (E-Mail, Fax usw.) Bestellung des Käufers, die vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung akzeptiert wird.
1.5. AGB – diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
1.6. Mangel – mit bloßem Auge sichtbare oder versteckte Nichtübereinstimmung des Vertragsgegenstands mit dem Vertrag, sowohl physisch als auch rechtlich, und eine quantitative Abweichung von weniger als 5% der Bestellmenge werden nicht als Mangel oder nicht ordnungsgemäße Leistung behandelt des Abkommens.
2. Inhalt des Vertragsverhältnisses
2.1. Die AGB gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, darunter zumindest teilweise:
2.1.1. die Verpflichtung des Verkäufers, das Eigentum an der Ware auf den Käufer zu übertragen, und seine Freigabe, die für die Verpflichtung des Käufers verantwortlich ist, die Ware abzuholen und dem Verkäufer den Preis zu zahlen. Der Verkauf (Eigentumsübertragung) umfasst nicht die Projekte und das Know-how des Verkäufers;
2.1.2. die Verpflichtung des Verkäufers, nur sortenrein gekennzeichnete Artikel herzustellen und in Teilen oder periodisch zu liefern, die mit der Verpflichtung des Käufers einhergeht, diese Artikel abzuholen und dem Verkäufer den Preis zu zahlen.
2.2. Die AGBS weichen vertraglichen Regelungen. Abweichungen von den AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
2.3. Die AGB gelten nur im Kontakt mit Unternehmern und öffentlichen oder staatlichen Stellen.
2.4. Der Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich oder elektronisch bestätigt. Eine Antwort auf die Bestellung unter Vorbehalt von Änderungen oder Ergänzungen ist für den Käufer bindend, es sei denn, der Käufer hat die Möglichkeit von Änderungen oder Ergänzungen schriftlich oder elektronisch ausgeschaltet oder ihnen unverzüglich (3 Tage) widersprochen.
3. Zahlung des Preises
3.1. Wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit der Zahlung eines fälligen Betrags aus irgendeinem Rechtsverhältnis in Verzug ist, hat der Verkäufer das Recht, von der Erfüllung des Vertrags abzusehen, bis der Käufer die ausstehende Leistung oder Zahlung des Preises gemäß dem aktuellen Vertrag anbietet die Wahl des Verkäufers.
3.2. Der Preis für die vom Verkäufer zur Ausführung des Vertragsgegenstands verwendeten Werkzeuge ist im Voraus zu zahlen und ist eine Bedingung für den Beginn der Ausführungsarbeiten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
3.3. Der Käufer kann seine Ansprüche gegen den Kaufpreisanspruch des Verkäufers nur aufrechnen, wenn sie vom Verkäufer anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.4. Zur Zurückbehaltung wegen bestrittener Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt.
3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Rechnung ohne Unterschrift des Käufers auszustellen und in elektronischer Form zuzustellen.
4. Pflichten des Verkäufers
4.1. Wenn die Parteien im Vertrag nicht festgelegt haben, wer zur Lieferung des Vertragsgegenstands verpflichtet ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer verantwortlich ist.
4.2. Nutzen und Lasten der Sache sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Sache gehen mit Übergabe der Sache an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.
4.3. Der Liefertermin oder Liefertermin am Bestimmungsort bindet den Verkäufer erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Verkäufer.
4.4. Die Frist für die Lieferung des Vertragsgegenstands, die sich aus dem Vertrag ergibt, beginnt am Tag nach dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, verlängert sich jedoch um den Zeitraum der Verspätung des Käufers bei der Ergreifung von Maßnahmen, die sich aus der Verpflichtung ergeben Mitwirkung, insbesondere die Zahlung einer eventuell vereinbarten Vorauszahlung, Vorauszahlung, des Preises oder Bereitstellung der Informationen, die für die Feststellung der Möglichkeit der rechtzeitigen Lieferung des Vertragsgegenstands an den Verkäufer erforderlich sind.
4.5. Kann der Vertrag ohne Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig erfüllt werden, so gilt die Frist als eingehalten, wenn der Verkäufer die Bereitschaft zur Vertragserfüllung erklärt. Die Vertragserfüllungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Verkäufer berechtigt ist, von der Vertragserfüllung abzusehen. Eine verspätete Abholung der Ware berechtigt den Verkäufer, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Die Lagerkosten betragen 5 % des Bruttoauftragswertes für jede angefangene Woche der Lagerung. Bei einem Abholverzug von mehr als 7 Tagen erlöschen die Gewährleistungsrechte des Käufers.
4.6. Ereignisse höherer Gewalt – auch während des Verzugs des Verkäufers – sind zulässig