Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für jeden Kaufvertrag über Waren der Schraner Polska sp. z o.o.
1. Definitionen:
1.1. Verkäufer – Schraner Polska sp. z o.o. mit Sitz in Łęczyca, KRS 254504. Der Begriff Verkäufer bezieht sich sowohl auf Kaufverträge als auch auf Liefer- oder sonstige Verträge (einschließlich nicht benannter Verträge) ähnlicher Art.
1.2. Käufer – eine Einheit (natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht), die mit dem Verkäufer einen Kauf-, Liefer- oder sonstigen Vertrag (einschließlich nicht benannter Verträge) ähnlicher Art schließt.
1.3. Bestellung – eine schriftliche oder elektronische (E-Mail, Fax usw.) Willenserklärung des Käufers, die den Willen zum Abschluss eines Vertrages ausdrückt und dessen wesentliche Bestimmungen festlegt.
1.4. Vertrag – umfasst eine schriftliche oder elektronische (E-Mail, Fax usw.) Bestellung des Käufers, die vom Verkäufer in einer Auftragsbestätigung angenommen wurde.
1.5. AVB – diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
1.6. Mangel – eine für das bloße Auge sichtbare oder verborgene Abweichung des Vertragsgegenstandes vom Vertrag, sowohl in physischer als auch in rechtlicher Hinsicht; eine mengenmäßige Abweichung von weniger als 5 % des Bestellvolumens gilt nicht als Mangel oder nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
2. Inhalt des Vertragsverhältnisses
2.1. Die AVB gelten für Vertragsverhältnisse des Käufers mit dem Verkäufer, die zumindest teilweise bestehen in:
2.1.1. der Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum an der Sache zu übertragen und diese zu übergeben, der die Verpflichtung des Käufers entspricht, die Sache abzunehmen und dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen. Der Verkauf (Eigentumsübertragung) umfasst nicht die Konstruktionen und das Know-how des Verkäufers;
2.1.2. der Verpflichtung des Verkäufers, nur der Gattung nach bestimmte Waren herzustellen und in Teillieferungen oder periodisch zu liefern, der die Verpflichtung des Käufers entspricht, diese Waren abzunehmen und dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen.
2.2. Die AVB treten hinter vertraglichen Vereinbarungen zurück. Jegliche Abweichungen von den AVB sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder elektronisch festgehalten wurden.
2.3. Die AVB gelten ausschließlich im Verkehr mit Unternehmern sowie öffentlichen oder staatlichen Einrichtungen.
2.4. Ein Vertrag gilt ausschließlich als abgeschlossen, nachdem der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich oder elektronisch bestätigt hat. Eine Antwort auf eine Bestellung mit Änderungs- oder Ergänzungsvorbehalten ist für den Käufer verbindlich, es sei denn, der Käufer hat die Möglichkeit von Änderungen oder Ergänzungen schriftlich oder elektronisch ausgeschlossen oder unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) widersprochen.
3. Zahlung des Kaufpreises
3.1. Sollte der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit der Zahlung irgendwelcher Beträge aus irgendeinem Rechtsverhältnis in Verzug sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zurückzuhalten, bis der Käufer den rückständigen Betrag oder den Kaufpreis aus dem laufenden Vertrag – nach Wahl des Verkäufers – anbietet.
3.2. Der Preis für Werkzeuge, mit denen der Verkäufer den Vertragsgegenstand herstellt, ist im Voraus zu zahlen und stellt eine Voraussetzung für den Beginn der Herstellungsarbeiten dar, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
3.3. Gegenüber dem Kaufpreisanspruch des Verkäufers kann der Käufer eigene Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese vom Verkäufer anerkannt, unstreitig oder durch rechtskräftiges Urteil zugesprochen wurden.
3.4. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund strittiger Forderungen zu.
3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Rechnung ohne Unterschrift des Käufers auszustellen und diese in elektronischer Form zu übermitteln.
4. Pflichten des Verkäufers
4.1. Wenn die Parteien im Vertrag nicht festgelegt haben, welche Partei die Lieferpflicht trägt, wird davon ausgegangen, dass diese beim Käufer liegt.
4.2. Die mit der Sache verbundenen Vorteile und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Sache gehen auf den Käufer über, sobald die Sache dem ersten Frachtführer übergeben wird.
4.3. Ein Liefertermin oder -datum an den Bestimmungsort ist für den Verkäufer nur nach dessen schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
4.4. Die vertraglich festgelegte Lieferfrist für den Vertragsgegenstand beginnt am Tag nach dem Tag der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer; sie verlängert sich jedoch um den Zeitraum, in dem der Käufer mit der Vornahme von Handlungen in Verzug ist, die sich aus der Mitwirkungspflicht ergeben, insbesondere der Zahlung einer etwaig vereinbarten Anzahlung, des Angeldes, des Kaufpreises oder der Übermittlung der für den Verkäufer notwendigen Informationen zur Feststellung der Möglichkeit einer termingerechten Lieferung des Vertragsgegenstandes.
4.5. Kann der Vertrag ohne Verschulden des Verkäufers nicht termingerecht erfüllt werden, gilt der Termin als eingehalten, sobald der Verkäufer die Lieferbereitschaft anzeigt. Die Erfüllungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Verkäufer berechtigt ist, die Erfüllung zurückzuhalten. Eine Verzögerung bei der Abnahme der Ware berechtigt den Verkäufer, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Die Lagerkosten betragen 5 % des Bruttobestellwerts für jede begonnene Woche der Lagerung. Bei einer Abnahmeverzögerung von mehr als 7 Tagen erlöschen die Gewährleistungsrechte des Käufers.
4.6. Ereignisse höherer Gewalt – auch während des Verzugs des Verkäufers – berechtigen den Verkäufer, die Erfüllungsfrist (einschließlich der Lieferung) um die Dauer des Leistungshindernisses zu verlängern.
4.7. Ist die Vertragserfüllung (oder Lieferung) infolge höherer Gewalt unmöglich oder unwirtschaftlich, ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, das Hindernis ist in diesem Zeitraum weggefallen und der Käufer ist weiterhin an der Vertragserfüllung interessiert. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer trägt Verschulden am entstandenen Schaden.
4.8. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Mangel an Rohstoffen und Energie, Brand, erhebliche Betriebsunterbrechungen sowie Transportunterbrechungen und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung oder Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie beim Verkäufer, bei Spediteuren, Unterlieferanten oder bei weiteren Unterlieferanten auftreten.
4.9. Die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Verkäufer ist davon abhängig, dass der Verkäufer rechtzeitig die erforderlichen Lieferungen sowie vom Käufer notwendige Daten, insbesondere technische Unterlagen einschließlich technischer Zeichnungen und sonstiger im Vertrag oder in der Bestellung festgelegter Anforderungen des Käufers, erhält. Der Verkäufer ist berechtigt, die Leistung in Teile aufzuteilen, ohne hinsichtlich der übrigen Teile in Verzug zu geraten, sofern dies nicht dem berechtigten Interesse des Käufers widerspricht, insbesondere wenn die Erfüllung nur eines Teils der Lieferung innerhalb eines bestimmten Termins dem Käufer keinen Schaden verursacht.
4.10. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis einer der nachfolgend genannten Umstände vom Vertrag zurückzutreten:
4.10.1. Der Käufer hat seine Zahlungen dauerhaft oder vorübergehend eingestellt oder seine Vermögenslage hat sich derart verschlechtert, dass die Begleichung der aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen gefährdet ist.
4.10.2. Der Käufer hat seine Leistung nicht vollständig fristgerecht erbracht, keine angemessene Sicherheit gestellt oder auf sonstige Weise gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen.
4.11. Im Falle des Rücktritts des Verkäufers vom Vertrag:
4.11.1. ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer Schadensersatz zu leisten oder sonstige mit dem Rücktritt verbundene Kosten zu tragen; die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus jedem Rechtsverhältnis werden sofort fällig.
4.11.2. ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung eigener Verbindlichkeiten gegenüber dem Käufer aus jedem Rechtsverhältnis zurückzuhalten, bis seine Ansprüche erfüllt sind oder der Käufer eine angemessene Sicherheit stellt.
4.11.3. verfallen alle vereinbarten Rabatte, Nachlässe und Skonti.
4.11.4. Alle sonstigen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
5. Pflichten und Rechte des Käufers.
5.1. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Eignung des Vertragsgegenstandes für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke zu prüfen. Der Verkäufer ist ausschließlich an die im Vertrag ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften oder Parameter des Vertragsgegenstandes (Vertragsmäßigkeit der Ware) sowie an die vom Käufer übermittelten technischen Zeichnungen gebunden. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Ware auf Verletzungen von Urheber- und Patentrechten zu prüfen. Vertragsgemäß gelten diese als Rechtsmängel der Ware.
5.1.1. Die Last der Prüfung der Eignung des Vertragsgegenstandes für die Bedürfnisse und Zwecke des Käufers liegt beim Käufer. Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer, dass der Vertragsgegenstand den Bedürfnissen und Zwecken des Käufers entspricht und keine Rechte Dritter (einschließlich Patente und Urheberrechte) im Gebiet des Weiterverkaufs des Vertragsgegenstandes verletzt.
5.2. Nichtkonformität des Vertragsgegenstandes mit dem Vertrag (Gewährleistung für Mängel):
5.2.1. Die Parteien beschränken die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers auf die in den nachfolgenden Punkten festgelegten Rechte und Grundsätze. Diese AVB regeln abschließend und endgültig die Gewährleistungshaftung des Verkäufers für den Vertragsgegenstand und Warenmängel.
5.2.2. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Vertragsgegenstandes ist der Käufer verpflichtet, diesen auf das Vorliegen sichtbarer und verborgener sowie rechtlicher Mängel zu untersuchen, bei Verlust des Rechts, sich auf die Nichtkonformität des Vertragsgegenstandes mit dem Vertrag zu berufen.
5.2.2.1. Das Vorliegen von Mängeln hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich oder elektronisch, spätestens jedoch innerhalb der darauf folgenden 7 Tage ab Entdeckung, zu melden, bei Verlust des Rechts, sich auf die Nichtkonformität des Vertragsgegenstandes mit dem Vertrag zu berufen.
5.2.2.2. Verborgene Mängel sind unverzüglich in der vorstehend beschriebenen Weise zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung oder der Möglichkeit ihrer Entdeckung; der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer eine Prüfung der Vertragsmäßigkeit des Vertragsgegenstandes durchzuführen, bei Verlust des Rechts, sich auf die Nichtkonformität des Vertragsgegenstandes mit dem Vertrag zu berufen.
5.2.3. Führt der Käufer die in diesem Punkt genannten Prüfungs-, Melde- oder Untersuchungshandlungen nicht fristgerecht durch, gilt der Vertragsgegenstand als vom Käufer geprüft und genehmigt.
5.2.4. Im Falle einer Mängelmeldung ist der Verkäufer berechtigt zu verlangen, dass der Käufer die beanstandete Ware zur Prüfung einsendet oder zur Verfügung stellt. Verweigert der Käufer dies, verliert er das Recht, sich auf die Nichtkonformität des Vertragsgegenstandes mit dem Vertrag zu berufen.
5.2.5. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer verpflichtet, die entsprechende Menge des Vertragsgegenstandes in kürzestmöglicher Zeit zu liefern. Dem Verkäufer steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Erfüllung der Gewährleistungspflichten berücksichtigt vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. die Lieferung von Waren oder Teilen vom Hersteller, für deren Lieferfrist der Verkäufer keine Verantwortung trägt.
5.2.5.1. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt der Verkäufer.
5.2.5.2. Der Verkäufer trägt keine zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer den Vertragsgegenstand an einen anderen als den im Übergabeprotokoll angegebenen Bestimmungsort transportiert hat, es sei denn, der Transport entsprach dem bei Vertragsschluss beiden Parteien bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5.2.5.3. Der Verkäufer haftet nicht für entstandene Schäden, wenn der Vertragsgegenstand vor der Prüfung oder Untersuchung verwendet wurde.
5.2.6. Erfolgt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (vorbehaltlich der Rohmateriallieferung durch den Hersteller), kann der Käufer nachfolgend eine Kaufpreisminderung verlangen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels ist ausgeschlossen.
5.2.6.1. In jedem Fall steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch nur im Rahmen des negativen Interesses zu. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers auf den Wert der Bestellung beschränkt, aus der die mangelhafte Sache stammt.
5.2.7. Ansprüche und Rechte aus der Nichtkonformität des Vertragsgegenstandes mit dem Vertrag stehen dem Käufer innerhalb von 12 Monaten nach Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer zu.
5.2.8. Die Rechte des Käufers aus einer vom Verkäufer gewährten Garantie bleiben unberührt. Eine Garantie kann nur schriftlich gewährt werden.
5.2.9. Eine mechanische, thermische, galvanische, Oberflächen- oder sonstige Bearbeitung des Produkts / des Vertragsgegenstandes durch den Käufer oder in dessen Auftrag führt zum Ausschluss der Gewährleistung für die verkaufte Ware.
6. Eigenschaften des Vertragsgegenstandes.
6.1. Informationen über den Vertragsgegenstand, einschließlich solcher, die aus der Erfahrung und dem Wissen des Verkäufers stammen, entbinden den Käufer nicht von der Prüfung des Vertragsgegenstandes auf seine Eignung für den vom Käufer beabsichtigten Zweck. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer zuvor Muster des Vertragsgegenstandes geliefert hat.
6.2. Bei der Verwendung des Vertragsgegenstandes ist der Käufer für die Einhaltung der geltenden Gesetze, der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie für die Verarbeitung des Vertragsgegenstandes entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und des Berufs verantwortlich.
7. Vertragliche Haftung
7.1. Bei einem Verstoß des Verkäufers gegen vertragliche Pflichten ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz im Rahmen des negativen Interesses und nur im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt, maximal jedoch auf den Betrag, der durch die Haftpflichtversicherung oder die zivile Vermögensschadensversicherung des Verkäufers gedeckt ist.
7.1.1. Die Haftung des Verkäufers oder der Personen, deren Hilfe sich der Verkäufer bei der Erfüllung der Verbindlichkeit bedient oder denen er die Erfüllung überträgt, umfasst ausschließlich die Folgen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens.
7.1.2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von Materialien, Komponenten, Anweisungen, Vorschriften oder ähnlichem entstehen, die vom Käufer bereitgestellt wurden.
7.1.3. Der Käufer stellt den Verkäufer von der Haftung frei, die unmittelbar oder mittelbar aus der Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung entsteht; der Verkäufer nimmt diese Freistellung an.
7.1.4. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die Dritte gegenüber dem Käufer wegen Mängeln der verkauften Ware geltend machen.
7.1.5. Alle Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche im in den AVB vorgesehenen Umfang gelten ab der Beauftragung der Serienproduktion und sind in der Phase der vom Käufer durchgeführten Tests ausgeschlossen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Vertraulichkeit:
8.1.1. Der Käufer ist verpflichtet, gegenüber Dritten alle vom Verkäufer erhaltenen oder ihn betreffenden Daten, Informationen, Stellungnahmen und Unterlagen, insbesondere das technische und kaufmännische Know-how (vertrauliche Informationen), geheim zu halten.
8.1.2. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung des beiden Parteien bekannten Vertragszwecks zu verwenden.
8.2. Datenschutz:
Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, ist der Verkäufer berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu speichern.
8.3. Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Verpflichtungen mit dem Verkäufer findet polnisches Recht Anwendung.
8.4. Gerichtsstand
Das für die Beilegung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten zuständige Gericht ist das örtlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers.
8.5. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine Bestimmung dieser AVB oder des Vertrages unwirksam, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ersetzt der Verkäufer im Einvernehmen mit dem Käufer die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt.
8.6. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, andernfalls ist sie nichtig.
8.7. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Vertragsformulare des Käufers sind hiermit ausgeschlossen.